Der Mensch im Fokus

Unser Leitbild


Pflege-Charta

Die „Pflege-Charta“ ist wichtiger Impulsgeber für die Pflegeberufe. Sie wurde 2006 vom Bundesgesundheits­ministerium und von dem Bundesfamilien­ministerium als Grundlage für die Ausgestaltung würdevoller Pflege herausgegeben.
Davon inspiriert arbeitet im Antoniusheim Altenzentrum ein Qualitätszirkel an der praxisnahen Adaption der „Pflege-Charta“ für alle beteiligten Berufsgruppen. Die Erfahrungen werden sukzessive auf dieser Seite veröffentlicht und mit der „Pflege-Charta“ zu einem lebendigen und gelebten Leitbild verwoben.
  • Artikel 1 · Selbstbestimmung und Hilfe zur Selbsthilfe
    Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Hilfe zur Selbsthilfe sowie auf Unterstützung, um ein möglichst selbstbestimmtes und selbstständiges Leben führen zu können.

  • Artikel 2 · Körperliche und seelische Unversehrtheit, Freiheit und Sicherheit
    Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Hilfe zur Selbsthilfe sowie auf Unterstützung, um ein möglichst selbstbestimmtes und selbstständiges Leben führen zu können.

  • Artikel 3 · Privatheit
    Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Wahrung und Schutz seiner Privat- und Intimsphäre.

  • Artikel 4 · Pflege, Betreuung und Behandlung
    Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf eine an seinem persönlichen Bedarf ausgerichtete, gesundheitsfördernde und qualifizierte Pflege, Betreuung und Behandlung.

  • Artikel 5 · Information, Beratung und Aufklärung
    Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf umfassende Informationen über Möglichkeiten und Angebote der Beratung, der Hilfe, der Pflege und der Behandlung.

  • Artikel 6 · Kommunikation, Wertschätzung und Teilhaben an der Gesellschaft
    Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Wertschätzung, Austausch mit anderen Menschen und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

  • Artikel 7 · Religion, Kultur und Weltanschauung
    Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, seiner Kultur und Weltanschauung entsprechend zu leben und seine Religion auszuüben.

  • Artikel 8 · Palliative Begleitung, Sterben und Tod
    Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, in Würde zu sterben.