Die „Pflege-Charta“ ist wichtiger Impulsgeber für die Pflegeberufe. Sie wurde 2006 vom Bundesgesundheitsministerium und von dem Bundesfamilienministerium als Grundlage für die Ausgestaltung würdevoller Pflege herausgegeben.
Davon inspiriert arbeitet im Antoniusheim Altenzentrum ein Qualitätszirkel an der praxisnahen Adaption der „Pflege-Charta“ für alle beteiligten Berufsgruppen. Die Erfahrungen werden sukzessive auf dieser Seite veröffentlicht und mit der „Pflege-Charta“ zu einem lebendigen und gelebten Leitbild verwoben.
Artikel 1 · Selbstbestimmung und Hilfe zur Selbsthilfe Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Hilfe zur Selbsthilfe sowie auf Unterstützung, um ein möglichst selbstbestimmtes und selbstständiges Leben führen zu können.
Artikel 2 · Körperliche und seelische Unversehrtheit, Freiheit und Sicherheit Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Hilfe zur Selbsthilfe sowie auf Unterstützung, um ein möglichst selbstbestimmtes und selbstständiges Leben führen zu können.
Artikel 3 · Privatheit Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Wahrung und Schutz seiner Privat- und Intimsphäre.
Artikel 4 · Pflege, Betreuung und Behandlung Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf eine an seinem persönlichen Bedarf ausgerichtete, gesundheitsfördernde und qualifizierte Pflege, Betreuung und Behandlung.
Artikel 5 · Information, Beratung und Aufklärung Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf umfassende Informationen über Möglichkeiten und Angebote der Beratung, der Hilfe, der Pflege und der Behandlung.
Artikel 6 · Kommunikation, Wertschätzung und Teilhaben an der Gesellschaft Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Wertschätzung, Austausch mit anderen Menschen und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Artikel 7 · Religion, Kultur und Weltanschauung Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, seiner Kultur und Weltanschauung entsprechend zu leben und seine Religion auszuüben.
Artikel 8 · Palliative Begleitung, Sterben und Tod Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, in Würde zu sterben.
Antoniusheim Altenzentrum
Idsteiner Straße 109-111 65193 Wiesbaden Telefon 0611 / 5420-0
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